Aktuelle Förderungen durch den LSB
Förderung der Übungsarbeit – Antragsfrist: 30.03.2023 bis zum 31.05.2023
Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Wir nutzen die errechneten Zuschusseinheiten ebenfalls für die kommunale Sportförderung. Bislang liegen erst 2.100 Anträge vor, dies entspricht lediglich 1/3 der vergangenen Jahre. Nur die Anträge, die bis zum 31.05.2023 eingehen, können für die Landesförderung berücksichtigt werden. Die Antragsstellung erfolgt wie gewohnt über das Förderportal.
1000×1000 – Antragsfrist: 30. 03.2023 – 31.05.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
2 Mio. Euro stellt das Land NRW für Maßnahmen der Sportvereine zur Verfügung. Die Maßnahmen orientieren sich auch in diesem Jahr wieder an den acht thematischen Schwerpunkten: Kooperation Kita, Kooperation Schule, Integration, Inklusion, Mädchen und Frauen, Rehasport, Gesundheitssport, Ältere. Gefördert werden Maßnahmen mit 1.000 Euro. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal.
Übungsleiter*innen-Offensive – Antragsfrist: 27. 02.2023 – 10.12.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
1 Mio. Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Ein Fokus liegt auf der Ausbildung zu Schwimmlehrerassistenzen. Gefördert werden anfallende Ausbildungskosten bis max. 500 EUR pro Maßnahme. Antragsberechtigt sind Sportvereine und andere Sportanbieter, die für die Durchführung ihrer Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote auf qualifizierte Übungsleitungen angewiesen sind. Das bedeutet, dass auch Bünde oder Verbände einen Antrag stellen können, wenn eigene Sportangebote (z.B. Schwimmkurse) durchgeführt werden. Eine Antragsstellung als „Anbieter einer Qualifizierungsmaßnahme“ ist nicht möglich.
Die Antragsstellung erfolgt per Mail. Die Antragsunterlagen sind unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive zu finden.
Extrazeit für Bewegung – Antragsfrist: 03.02.23 – 05.08.23 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
Die Extrazeit für Bewegung wurde verlängert. Noch bis zum 05.08.2023 werden zusätzlich (außerschulische) BeSS-Angebote von Sportvereinen (und anderen Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe) für Schülerinnen und Schüler vom Land NRW gefördert. Die Angebote müssen bis zum 06. August 2023 (Ende der Sommerferien) stattgefunden haben. Gefördert werden Angebote bis max. 500 Euro. Auch Bünde und Verbände können einen Antrag für z.B. Ferienmaßnahmen stellen. Auch hier wird der Antrag über das Förderportal eingereicht.
Soforthilfe Sport NRW 2023: Krisenhilfe Energie – Antragsfrist: 01.03.2023 – 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt)
55,2 Mio. gewährt das Land NRW Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Der Billigkeitszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. Derzeit findet eine Klärung mit der Staatskanzlei bezüglich einer Verlängerung statt. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, melden wir uns.
Anträge sind über das Förderportal zu stellen!
#SPORTEHRENAMT ÜBERRASCHT! geht wieder an den Start!
Am 08. Mai 2023 ist es endlich soweit – die erste von drei Bewerbungsrunden der Aktion #SPORTEHRENAMT ÜBERRASCHT!, mit jeweils 250 Überraschungspaketen, wird freigeschaltet.
Erneut verteilt der LSB NRW über das Jahr 2023 insgesamt 750 Überraschungspakete, mit denen die Vereine ihre/n ehrenamtliche/n Vereinsheld*in ins Rampenlicht stellen können, egal in welcher Position oder mit welcher Aufgabe.
Über www.sportehrenamt.nrw darf jeder (im Landessportbund organisierte) Verein ein Überraschungspaket ordern – die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip.
Die Pakete sind gefüllt mit allen Dingen, die man für ein emotionales Überraschungsmoment benötigt und werden – nach erfolgreicher Bewerbung – Ende Mai versandt. Der Überraschungstermin kann damit ab Juni geplant werden.
Aus allen Einsendungen lost der LSB NRW zusätzlich am Jahresende drei Vereine aus, die einen Wochenend-Aufenthalt mit bis zu 20 Personen im Sport- und Tagungszentrum Hachen gewinnen können.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen findet Ihr auf der LSB NRW Homepage unter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse.
Bestandserhebung LSB NRW
Ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.
Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.Darüber hinaus ist die Erfassung Ihrer Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn Sie Ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben.
Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung
https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login
Weitere Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier:
https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine
Falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie sich hier (https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/lostpassword) per E-Mail ein neu generiertes Kennwort zuschicken lassen.
Bei Fragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich der Vereinsverwaltung gerne per E-Mail bestandserhebung@lsb.nrw oder telefonisch unter 0203 7381938 zur Verfügung.
Aufgrund des hohen Mailaufkommens kann es teilweise zu zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. Auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein.
Wir empfehlen daher, mit der Eingabe frühzeitig zu beginnen.
Sportfördermittel
Auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportfördermittel zur Verfügung.
Hier geht es zum Programm „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“.
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
Und hier Hinweise zum Programm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“.
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000×1000
Informationen zur Soforthilfe für Sportvereine in NRW
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw