An alle Floorballvereine,
der NWFV möchte in der Saison 2018/2019 erstmals einen NRW Pokal ausspielen. Hier können, wie beim FD Pokal, alle Vereine, unabhängig von Ligazugehörigkeit, Mannschaften melden. Der NRW Pokal soll in der Spielform Kleinfeld ausgetragen werden.
Teilnehmen dürfen Vereine und Hochschulsportgruppen, deren Sitz in NRW ist. Eine Mitgliedschaft im NWFV ist nicht verpflichtend. Mannschaften können aber nur von eingetragenen (Sport)Vereinen oder Hochschulsportgruppen gemeldet werden. Ein Zusammenschluss von Privatpersonen ist nicht gestattet.
Jeder Verein kann maximal zwei Mannschaften melden. Spieler, die für eine Mannschaft des Vereins im NRW Pokal gespielt haben, dürfen weder für die andere Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, noch in einer anderen am NRW Pokal teilnehmenden Mannschaft.
Eine Floorball Lizenz von Floorball Deutschland oder einem seiner Landesverbände ist nicht notwendig.
Der NRW Pokal Sieger soll in einem Turnier (Final 4) der letzten vier Mannschaften ermittelt werden.
Um diese vier Mannschaften zu ermitteln, müssen entsprechend vorher Pokalspiele ausgetragen werden. Es sollen immer bis zu drei Spiele an einem Spielort ausgetragen werden.
Die Vereine, die sich für den NRW Pokal anmelden, können sich für die Ausrichtung der Pokalspiele bewerben. Wenn mehr Bewerbungen für die Ausrichtung der Pokalspiele vorliegen als benötigt werden, werden Vereine, die eigene Jugendmannschaften im Spielbetrieb haben und die Hallenzeiten für die Westauswahl zur Verfügung stellen bevorzugt.
Wenn die Austragungsorte feststehen, werden die Spiele ausgelost. Vereine, die die Spiele austragen, haben automatisch Heimrecht.
Es wird keine regionale oder leistungsmäßige Aufteilung oder Gruppenbildung geben. Alle Vereine die teilnehmen wollen, kommen in einen Lostopf, danach werden die Paarungen ausgelost.
Wenn die Begegnungen feststehen, wird versucht, die Spiele nach regionalen Gesichtspunkten den Ausrichtern zuzuordnen, so dass die Vereine möglichst kurze Anreisen haben.
Die Spiele werden auf den normalen Spielberichtsbögen erfasst, und wie im normalen Spielbetrieb auch, an die SBK weitergeleitet.
Eine Lizensierung für die Pokalspiele ist nicht möglich und nicht notwendig. Dadurch können einzelne Spieler, aber auch ganze Vereine an der Veranstaltung teilnehmen, auch wenn sie bislang nicht am Spielbetrieb des NWFV / FD teilnehmen.
Es gelten die Regeln von Floorball Deutschland für die Spielform Kleinfeld. Das schließt auch das Alter / Geschlecht der Spieler ein.
Die Spiele müssen von lizensierten Schiedsrichtern geleitet werden. Jeder teilnehmende Verein ist verantwortlich dafür, dass er entsprechende SR aufbieten kann. Es gelten die Lizenzstufen der RL KF.
Das Final 4 wird von SR geleitet, die die SBK des NWFV dafür beruft.
Wenn an einem Ort zwei oder drei Pokalspiele stattfinden, muss der ausrichtende Verein das erste Spiel leiten, danach jeweils die Heimmannschaft des vorangegangenen Spiels.
Die Teilnahmegebühr am NWFV Pokal beträgt 20,00 €. Der Betrag wird vom Vorstand in Rechnung gestellt. Es werden keine Fahrtkosten oder SR Gebühren bezahlt.
Die Vereine können sich bis zum 31.07.2018 verbindlich anmelden. Mit der Anmeldung muss die Bewerbung für die Ausrichtung der ersten Runde eingereicht werden. Für die Pokalspiele muss die Halle an dem Wochenende für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6,5 Stunden zur Verfügung stehen.
Die erste Runde soll am 03./04.11.2018 gespielt werden, das Final 4 am 04./05.05.2019 stattfinden.
Die Ausrichter müssen die beteiligten Vereine mindestens 10 Tage vorher über Ort und Zeit informieren. Die Spielpaarungen lost der Vorstand / die SBK des NWFV aus.
Das Final 4 sollte bei einem der vier Vereine stattfinden, die das Final 4 bestreiten.
Es gibt einen Pokal für den Sieger des NWFV Pokal. Das ist ein Wanderpokal, der im nächsten Jahr wieder an den NWFV zurückgegeben werden muss. Außerdem erhalten alle Mannschaften des Final 4 eine Urkunde und Medaillen.
Der Vorstand hofft auf rege Teilnahme.